Ablauf

Hotline anrufen

Spenderkoordination

Die Koordination eines Organspendeprozesses ist komplex, zeitintensiv und für alle Beteiligten emotional fordernd. Während das behandelnde Team von Ärzten und Pflegenden auf der Intensivstation den Organspender weiter pflegt und betreut, werden die spenderspezifischen Belange durch den DCA-Koordinator übernommen. 

Die Donor Care Association ist während des gesamten Ablaufs vor Ort. Sie steht im engen Kontakt zu den Angehörigen und dem Behandlungsteam, koordiniert den gesamten Organspendeprozess, begleitet den Spendenden im Operationssaal und sorgt für eine würdevolle Aufbahrung.

Im SWISS DONATION PATHWAY sind die verschiedensten Schritte in 10 Modulen unterteilt und ausführlich beschrieben.

Vor der Organentnahme

Betreuung

Ärztliche und pflegerische Betreuung des Organspenders

Personen mit schwersten Hirnschädigungen bedürfen ausnahmslos der notfall- und intensivmedizinischen Betreuung. Auch nach dem Versterben (Hirntod, SAMW Richtlinie) müssen sie auf der Intensivstation betreut sein, um die Aufrechterhaltung der Organfunktionen, insbesondere Herz-Kreislauf-Unterstützung, Beatmung, Ausscheidung, Vermeidung- und Behandlung von Infektionen, Hormon- und Stoffwechselregulation gewährleisten zu können. Die organerhaltenden Massnahmen sollen nach der Bestätigung des Hirntodes für maximal 72 Stunden etabliert werden.

Betreuung der Familie und Angehörigen

Die Wünsche des Verstorbenen und der Familie werden respektiert. Es ist jederzeit möglich religiöse Vertreter zu organisieren und beim Abschiednehmen Unterstützung zu bieten.

Infauste Prognose

Infauste Prognose

Die Prognose „infaust„ wird interdisziplinär (Gremium aus Intensivmediziner, Anästhesist, Neurologe, Neurochirurg bzw. abhängig von der zugrundeliegenden Ursache) gestellt. Die Mitteilung dieser Prognose an die Angehörigen und die Umstellung der Therapie auf palliative Behandlung (Substanzen zur Linderung, z. B. Opiate) sind die Konsequenzen dieses Stadiums.

Bestätigung Hirntod

Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. Durch den irreversiblen Ausfall sämtlicher Funktionen des Gehirns verliert ein Mensch das Steuerungsorgan des gesamten Organismus endgültig. Nachfolgend sterben alle Organe, Gewebe und Zellen unabwendbar ab, sofern keine organerhaltende Therapie durchgeführt wird.

Bundesgesetz: Todeskriterium und Feststellung des Todes

SAMW Richtlinien: Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen

Praktische Umsetzung Kapital 3.1.3. /Fussnote 16 der SAMW Richtlinie: Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen

Hirntodprotokoll Kinder und Erwachsene
Hirntodprotokoll Säuglinge bis zu einem Jahr
Hirntodprotokoll nach Herzkreislaufstillstand (DCD)

Zustimmung

Zustimmung zur Organspende

„Wir respektieren Ihre Entscheidung!“

Die Frage nach Organspende wird erst gestellt, wenn die 'infauste Prognose' den Angehörigen mitgeteilt und sie der palliativen Therapie zugestimmt haben.

In einem Gespräch werden die Angehörigen von der Organspendekoordination über den gesamten Ablauf einer Organspende informiert. „Der Wille des Verstorbenen ist zu beachten und hat Vorrang vor demjenigen der nächsten Angehörigen.“ Liegt keine dokumentierte Zustimmung – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung – vor, wird versucht, den mutmasslichen Willen des Verstorbenen zusammen mit den Angehörigen zu eruieren. Kann keine Zustimmung festgestellt werden, wird keine Organspende stattfinden.

Vorbereitende Massnahmen

Bei einer DBD-Spende  (Donation after Brain Death - Organspende nach primärer Hirnschädigung) ist die vorbereitende (vor dem Tod) Massnahme das Fortsetzen der organerhaltenden Intensivtherapie. Die Intensivmedizin wird in diesen Fällen weitergeführt, um die Feststellung des Hirntodes zu ermöglichen. Die direkt mit der Organspende verbundenen diagnostischen und medikamentösen Massnahmen allein für die Organspende (Blutentnahmen, Röntgenaufnahmen, Volumensubstitution) werden hingegen erst nach Todesfeststellung durchgeführt.

Bei einer DCD-Spende (Donation after Circulatory Death - Organspende nach Herzkreislaufstillstand) müssen die mit der Organspende verbundenen diagnostischen und medikamentösen Massnahmen (Blutentnahmen, Röntgenaufnahmen, Volumensubstitution, ...) auch vor Eintreffen des Todes stattfinden. Grundsätzlich müssen diese Massnahmen bei fehlender Organspenderkarte einzeln von den Angehörigen bewilligt werden.

Bundesgesetz: Vorbereitende Massnahmen

Freigabe durch Staatsanwaltschaft

Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall (AGT) muss die Polizei informiert werden. Bevor eine Organentnahme stattfinden darf, muss die Staatsanwaltschaft ihre Erlaubnis zur Organentnahme geben. Je nach Fall wird der Verstorbene nach der Entnahme in die Gerichtsmedizin verlegt.

Institut für Rechtsmedizin

Organevaluation

Um die Empfänger zu schützen und eine möglichst gute Organfunktion, z.B. rasche Dialysefreiheit, zu ermöglichen, müssen Organ evaluierende  Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei wird unteranderem abgeklärt, ob bei dem Verstorbenen, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen. Folgende Untersuchungen können erforderlich sein:

  • Labor
  • Ultraschall von Herz und Bauch
  • Röntgenbild von Lunge
  • Computertomografie von Lunge und Bauch
  • EKG
  • Koronarangiografie

Donor Information Form

Organzuteilung

Alle medizinischen erforderlichen Daten werden an die nationale Zuteilungstelle SwissTransplant übermittelt, so dass nach den ‚passenden‘ Empfängern gesucht und die Vermittlung der gespendeten Organe eingeleitet werden kann.

Das Bundesgesetz legt die Kriterien für die Zuteilung (Allokation) der Organe fest:

  • medizinische Dringlichkeit einer Transplantation
  • Wohnsitz Schweiz
  • medizinischer Nutzen einer Transplantation
  • Wartezeit

Bundesrecht: Organzuteilungsverordnung

Sobald alle Organe zugeteilt wurden, wird der Zeitpunkt der Organentnahme (Operation) in Absprache mit allen involvierten Transplantationszentren geplant.

Während der Organentnahme

Betreuung im Operationssaal

Im Operationssaal sind Ärzte und Pflegende der Anästhesie und Chirurgie während der Entnahmeoperation des Organspenders involviert. Der Anästhesist ist zuständig für die Fortsetzung der Organ erhaltenden Therapie und die Verabreichung von Opitaten und Muskelrelaxantien um spinalen Reflexe (Link, Glossar) entgegenzuwirken. Dies ist u.a. die Voraussetzung um dem Operateur und seinem Team sichere Operationsbedingungen zu verschaffen.

Die Verantwortlichkeit der DCA im OP:

  • Terminierung der Entnahmeoperation und Aufbieten der chirurgischen- und des Anästhesieteams
  • Empfangen und Begleiten von externen Entnahmeteams
  • Vorbereitung und Überwachung der Organperfusion
  • Verpackung in Organtransportboxen und Koordination des Transports in`s jeweilige Transplantationszentrum
  • Waschen, Ankleiden und Begleitung des Leichnams zur Aufbahrung

Organentnahme

Eine Organentnahme dauert zwischen vier bis sechs Stunden.

Die Atmosphäre im Operationssaal ist geprägt von einem respektvollen und ruhigen Umgang gegenüber dem Spender und allen anwesenden Personen.

Zunächst eröffnen Bauchchirurgen den Brust- und Bauchraum. Danach bereiten Herz- und Thoraxchirurgen die Entnahme der thorakalen Organe vor. Alle zu entnehmenden Organe werden unmittelbar nach dem Abklemmen der Aorta zeitgleich mit kalter Perfusionslösung durchspült. Der Reihe nach werden von Operateuren des jeweiligen Fachgebietes Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Nieren entfernt. Nach erfolgter Entnahme werden Brustkorb und Bauchdecke wieder verschlossen und mit einem Pflaster versorgt. Die entnommenen Augäpfel werden nach der Entnahme (Gewinnung der Augenhornhäute) durch Prothesen ersetzt. Die Lider sind verschlossen. Alle Infusionsleitungen und Schläuche werden entfernt.

Organtransport

Die Organe werden sorgfältig verpackt, unmittelbar zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert und den Empfängern transplantiert.

 

Nach der Organentnahme

Abschied nehmen und Bestattung

Die Angehörigen haben die Möglichkeit sich vom Verstorbenen nach Beendigung der Organentnahme zu verabschieden. Sie werden von den Organspendekoordinatoren und/oder bei Wunsch von den religiösen Vertretern begleitet.

Mit Unterstützung des Bestattungsbüros werden die Angehörigen über die Bestattungsmodalitäten informiert.

Kontakt zu den Empfängern

Ein Kennenlernen zwischen Empfängern und Spenderfamilien ist nicht erlaubt. Diese vom Transplantationsgesetz geforderte Anonymität schliesst eventuelle wechselseitige Forderungen aus, die für beide Seiten belastend wären.

Sehr wohl dürfen aber beide Seiten mit nicht identifizierbaren Briefen oder ähnliches Kontakt über die Koordinatoren aufnehmen. Auf Wunsch werden die Spenderfamilien jederzeit über die aktuelle Situation des Empfängers informiert.

 
 

Nie hätte ich gedacht, dass ich noch so lange leben darf – das ist ein riesengrosses Geschenk. Mein glücklichster Geburtstag war nicht der 20. oder irgendeiner, sondern der 60. Dass ich den erleben durfte ... ich hätte die ganze Welt umarmen können! [Herztransplantierte]