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Häufige Fragen (FAQ)

Werde ich schlechter behandelt wenn ich einen Organspendeausweis besitze?

Nein. Alle medizinischen Massnahmen haben immer zunächst die Heilung und Linderung zum Ziel.

Was bedeutet Hirntod?

Der Hirntod bedeutet den unwiderruflichen Ausfall aller Hirnfunktionen, somit den Verlust aller Steuerungsfunktionen für den Organismus und damit auch den legalen Todeszeitpunkt.

Wer darf die Hirntoddiagnostik durchführen?

Bei Kindern älter als 1 Jahr und Erwachsenen sind nur Neurologen und Intensivmediziner legalisiert, die Erfahrung und Ausbildung im Bereich der Hirntoddiagnostik haben. Bei Kindern jünger als 1 Jahr müssen die Untersucher Facharzttitel in pädiatrischer Intensivmedizin und Neurologie besitzen.

Wie wird die Hirntoddiagnose gestellt?

Durch zwei Spezialisten (Vier-Augen-Prinzip) gleichzeitig. Einer der Untersucher darf nicht direkt in die Betreuung des Patienten involviert sein. Es muss anhand einer sogenannten 'Klinischen Hirntoddiagnostik' der Ausfall aller Hirnfunktionen nachgewiesen werden. Alternativ oder ergänzend kann der Hirntod auch durch bildgebende Verfahren festgestellt werden.

Können ab einem bestimmten Alter überhaupt noch Organe gespendet werden?

Ja. Es gibt keine Altersgrenze. Alter per se ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist das biologische Alter, die Krankengeschichte und der aktuelle Gesundheitszustand.

Ist HIV ein Ausschlusskriterium?

Nein. Dies ist keine absolute Kontraindikation zur Organspende. HIV-positive Empfänger auf der Nieren- oder Leberwarteliste, die aufgeklärt sind und die unterschriftlich zugestimmt haben, kommen für eine Transplantation unter Umständen in Frage.

Kann ein EXIT/DIGNITAS-Patient zum Organspender werden?

Nein. Dies hat drei entscheidende Gründe:

  • Der begleitete/ unterstützte Suizid kann nur ausserhalb eines Spitals erfolgen.
  • Patienten, die nicht in eine Spital versterben, qualifizieren nicht zur Organspende.
  • Da der Grossteil der sterbewilligen Patienten an bösartigen Tumoren leidet, ist eine Organspende ausgeschlossen.

Um dem Wunsch eines EXIT-Patienten nach Organspende zu entsprechen, wäre die Möglichkeit einer Lebendspende (Teilleber oder Niere) vor dem Suizid zu erörtern.

Bekommt ein Organspender bei der Organentnahmeoperation eine Narkose?

Nein. Grundsätzlich ist ein Anästhesist anwesend der die Organfunktionen überwacht und gegenfalls stabilisiert. Opiate und Muskelrelaxantien werden verabreicht um rückenmarkseigene Reflexe zu unterdrücken. Diese Reflexe entstehen aufgrund des Wegfalles hemmender Einflüsse des Gehirns auf das Rückenmark. Die, nach Hirntod typischen, Impulse können sich in Muskelbewegungen der Extremitäten und des Rumpfes, ausserdem in Schwitzen des Gesichts äussern.

Verhindert eine durchgemachte Krebserkrankung Organspende?

Nein. Nachgewiesen ausgeheilte (kurativ behandelte) bösartige Tumoren, ohne Wiederauftreten, Rezidiv, deren Diagnosestellung mehr als 5 Jahre zurückliegt sind keine Gegenanzeige.

Eine aktive Krebserkrankung ist eine Kontraindikation.

Ist der Leichnam nach der Organentnahmeoperation entstellt?

Nein. Jede Organentnahme wird mit grosser Sorgfalt unter den gleichen Bedingungen wie Operationen an Patienten durchgeführt. Zunächst eröffnen Bauchchirurgen den Brust- und Bauchraum. Der Reihe nach werden von Operateuren des jeweiligen Fachgebietes Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Nieren entfernt. Die Operationsdauer bei Entnahme aller soliden Organe beträgt 4 – 6 Stunden. Der Wundverschluss, das Anlegen eines Pflasterverbandes, das Entfernen aller Infusionsleitungen und Schläuche, die Reinigung und das Ankleiden bereiten den Leichnam vor, damit die Angehörigen in Würde Abschied nehmen können. Die entnommenen Augäpfel werden nach der Entnahme (Gewinnung der Augenhornhäute) durch Prothesen ersetzt. Die Lider sind verschlossen.

Kann der Leichnam nach der Organentnahmeoperation von den Angehörigen gesehen werden?

Ja. Wir empfehlen den Angehörigen dies zu tun.

Kann der Leichnam unmittelbar nach der Organentnahme in die Heimatgemeinde überführt werden?

Ja. Dies ist grundsätzlich zu jeder Tages- u. Nachtzeit und an Wochenenden möglich.

Einzige Einschränkung ist die, durch den Staatsanwalt verfügte, Obduktion der Gerichtsmedizin bei aussergewöhnlichen Todesfällen. In diesen Fällen muss der Leichnam an das Institut der Rechtsmedizin gerbracht werden.

Wie geht es nach der Organspende weiter?

Zunächst nehmen wir nach abgeschlossener Organentnahme wieder Kontakt mit Angehörigen auf, um deren Bedürfnisse hinsichtlich des Abschiednehmens im Spital, der organisatorischen Unterstützung und sonstiger Hilfestellungen zu besprechen.

Auf Wunsch werden die Spenderfamilien jederzeit über die aktuelle Situation des Empfängers informiert.

Des Weiteren bieten wir, im Verlauf zweier Monate oder wann immer gewünscht, an über die Situation der Empfänger zu informieren.

Können sich Organempfänger und Spenderangehörige kennenlernen?

Ein Kennenlernen zwischen Empfängern und Spenderfamilien ist nicht erlaubt. Diese vom Transplantationsgesetz geforderte Anonymität schliesst eventuelle wechselseitige Forderungen aus, die für beide Seiten belastend wären.

Sehr wohl dürfen aber beide Seiten mit nicht identifizierbaren Briefen oder ähnliches Kontakt über die Koordinatoren aufnehmen. Auf Wunsch werden die Spenderfamilien jederzeit über die aktuelle Situation des Empfängers informiert.

 
 

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So viele Fragen hatte ich, und es war so wichtig, Antworten darauf zu erhalten. [Spendermutter]